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   BSG, 06.12.2017 - B 12 KR 43/17 B   

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https://dejure.org/2017,53833
BSG, 06.12.2017 - B 12 KR 43/17 B (https://dejure.org/2017,53833)
BSG, Entscheidung vom 06.12.2017 - B 12 KR 43/17 B (https://dejure.org/2017,53833)
BSG, Entscheidung vom 06. Dezember 2017 - B 12 KR 43/17 B (https://dejure.org/2017,53833)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage; Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage; Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung

  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
    Feststellung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 08.11.1983 - 12 RK 26/82
    Auszug aus BSG, 06.12.2017 - B 12 KR 43/17 B
    Zu Unrecht hätten die Vorinstanzen - gestützt auf die Rechtsprechung des BSG (Hinweis auf BSG Urteil vom 8.11.1983 - B 12 RK 26/82 - BSGE 56, 39 = SozR 2200 § 165 Nr. 72) - entschieden, dass die streitentscheidende Norm des § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V "gebietsneutral" auszulegen sei und daher auf die Tätigkeit des Klägers in Kasachstan abgestellt.

    aa) Insbesondere zeigt der Kläger nicht auf, inwieweit sich seine Frage nicht bereits durch das - auch von ihm selbst - genannte frühere Urteil des BSG (Urteil vom 8.11.1983 - 12 RK 26/82 - BSGE 56, 39 = SozR 2200 § 165 Nr. 72) beantworten lässt.

  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 06.12.2017 - B 12 KR 43/17 B
    Der Kläger beschränkt sich darauf, auf den unterschiedlichen Wortlaut der damaligen sowie der heutigen Vorschrift ("Halbbelegung" [§ 165 Abs. 1 Nr. 3 RVO] vs. Mitgliedschaft bzw Versicherung mindestens zu 9/10 der zweiten Hälfte des Zeitraums ab Aufnahme der Erwerbstätigkeit [§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V], vgl zur verfassungsrechtlichen Würdigung dieses Erfordernisses ua BVerfG Beschluss vom 15.3.2000 - 1 BvL 16/96 ua - BVerfGE 102, 68 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 42) hinzuweisen, unterlässt aber die naheliegende Prüfung, inwieweit es sich bei dem entscheidenden Merkmal der "erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit" um ein gemeinsames Merkmal handelt, für das die damalige Entscheidung des BSG auch heute noch Geltung beanspruchen kann.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2017 - L 16 KR 793/15

    Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner; Voraussetzung für

    Auszug aus BSG, 06.12.2017 - B 12 KR 43/17 B
    LSG Nordrhein-Westfalen 19.04.2017 - L 16 KR 793/15.
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 06.12.2017 - B 12 KR 43/17 B
    a) Es kann offenbleiben, ob die Beschwerdebegründung die Darlegungsvoraussetzungen für eine Grundsatzrüge (vgl hierzu exemplarisch BSG Beschluss vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN) nicht erfüllt, weil der Kläger keine abstraktgenerelle Rechtsfrage zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer konkreten revisiblen Norm des Bundesrechts (§ 162 SGG) mit höherrangigem Recht (BSG Beschluss vom 23.12.2015 - B 12 KR 51/15 B - Juris RdNr 11 mwN) formuliert.
  • BSG, 26.01.2005 - B 12 KR 62/04 B

    Entscheidungsbefugnis des BSG bei Zulassung der Revision wegen eines

    Auszug aus BSG, 06.12.2017 - B 12 KR 43/17 B
    Die Behauptung, das Berufungsurteil sei inhaltlich unrichtig, kann demgegenüber nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl BSG Beschluss vom 26.1.2005 - B 12 KR 62/04 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 6 RdNr 18 = Juris RdNr 9).
  • BSG, 08.12.2008 - B 12 R 38/07 B

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung auf Antrag in der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 06.12.2017 - B 12 KR 43/17 B
    Wird in der Beschwerde eine Verletzung des Gleichheitssatzes geltend gemacht, muss die Beschwerdebegründung aber unter Einbeziehung der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung - insbesondere des BVerfG, aber auch des BSG - im Einzelnen aufzeigen, woraus sich im konkreten Fall die Verfassungswidrigkeit ergeben soll (BSG Beschluss vom 22.8.1975 - 11 BA 8/75 - BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; ferner zB BSG Beschluss vom 8.12.2008 - B 12 R 38/07 B - Juris RdNr 7 mwN).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 06.12.2017 - B 12 KR 43/17 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (vgl BSG Beschluss vom 25.10.1978 - 8/3 RK 28/77 - SozR 1500 § 160a Nr. 31 S 48).
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 06.12.2017 - B 12 KR 43/17 B
    Wird in der Beschwerde eine Verletzung des Gleichheitssatzes geltend gemacht, muss die Beschwerdebegründung aber unter Einbeziehung der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung - insbesondere des BVerfG, aber auch des BSG - im Einzelnen aufzeigen, woraus sich im konkreten Fall die Verfassungswidrigkeit ergeben soll (BSG Beschluss vom 22.8.1975 - 11 BA 8/75 - BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; ferner zB BSG Beschluss vom 8.12.2008 - B 12 R 38/07 B - Juris RdNr 7 mwN).
  • BSG, 17.04.2012 - B 13 R 347/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Vergleichsberechnung einer

    Auszug aus BSG, 06.12.2017 - B 12 KR 43/17 B
    Hierzu muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (stRspr, vgl nur BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 347/11 B - SozR 4-2600 § 72 Nr. 5 RdNr 17 mwN).
  • BSG, 10.09.2014 - B 10 ÜG 3/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 06.12.2017 - B 12 KR 43/17 B
    Die Bezeichnung einer abstrakten, aus sich heraus verständlichen Rechtsfrage ist jedoch unverzichtbar, damit das Beschwerdegericht an ihr die weiteren Voraussetzungen der Grundsatzrüge prüfen kann (BSG Beschluss vom 10.9.2014 - B 10 ÜG 3/14 B - Juris RdNr 11 mwN).
  • BSG, 23.12.2015 - B 12 KR 51/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an den Vertretungszwang - Übernahme der

  • SG Detmold, 29.10.2015 - S 3 KR 14/15

    Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

  • BSG, 08.04.2020 - B 12 KR 98/19 B

    Feststellung der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung;

    Denn die Klägerin hat die naheliegende Prüfung unterlassen, inwieweit es sich bei dem entscheidenden Merkmal der "erstmaligen Aufnahme der Erwerbstätigkeit" um ein gemeinsames Merkmal der Vorschriften handelt, für das die damalige Entscheidung des BSG heute noch Geltung beanspruchen kann (vgl auch BSG Beschluss vom 6.12.2017 - B 12 KR 43/17 B - juris RdNr 10) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2019 - L 1 KR 398/18
    Es hat ferner bereits zutreffend ausgeführt hat, dass entsprechend auch die Vorversicherungszeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V gebietsneutral zu verstehen und daher Zeiten im Ausland als Krankenversicherungszeiten zu berücksichtigen sind, soweit diese durch ein zwischenstaatliches Sozialversicherungsabkommen, sonstiges überstaatliches Recht oder durch eine besondere innerstaatliche Gleichstellungsregelung der Mitgliedschaft im Inland bei einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung gleichgestellt sind (BSG, Urteil vom 8. November 1983 - 12 RK 26/82, juris-Rdnr. 11ff, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - B 12 KR 43/17 B- juris-Rdnr. 10; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. April 2017 - L 16 KR 793/15- juris-Rdnr. 28f).
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